Leitbild des Montessori Integrations-Kindergartens

Unsere Erfolgsfaktoren

  • 50 Jahre Erfahrungen und Öffentlichkeitsarbeit

  • Montessori-Pädagogik und Montessori-Heilpädagogik

  • zusätzliche Hilfen für Kind und Familien unter einem Dach

  • unsere Wurzeln: sozialpädiatrisches und sozialpädagogisches Denken und Handeln

  • unser Kindergarten als „Ausbildungsstätte“ und Multiplikator: offene Atmosphäre für interessierte Besucher

  • das Kind: Ausgangspunkt unseres Handelns

  • Gemeinschaft erleben und gestalten: Herausforderung, Lebensbewältigung, Freude

  • altersgemischte Kindergruppen: Basis für Integration

  • tragfähige, vertrauensvolle Zusammenarbeit: unabdingbar zwischen Erzieherinnen, Elternhaus und allen am Kind beteiligten Personen

  • vorbildliche Kind – Erzieher – Relation

Am Ende der meist dreijährigen Kindergartenzeit hat sich das Kind seine stabile Unabhängigkeit von dieser Geborgenheit erarbeitet, hat an Erfahrung und Wissen gewonnen, ist selbstbewusst und selbständiger geworden. Es hat sich im Gebäude und Außengelände in den unterschiedlichsten Situationen unseres Kindergartens und an fremden Lernorten erprobt und ertüchtigt, ist mit vielen Menschen zusammengekommen, hat sich mit ihnen auseinandergesetzt und ist in der Regel emotional gestärkt und bereit für den Übertritt in die Schule.

Leitsatz:
„Individualität bewahren, mit Freude lernen, Gemeinschaft erleben und gestalten“

Unser Leitbild:

Rechtsgrundlage

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit sind das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), seine Ausführungsverordnung mit der jeweils gültigen Fassung, der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung (BayBEP), die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit –„Gemeinsam Verantwortung tragen“, der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung §§ 8a/8b, Sozialgesetzbuch VIII (SGB), die Sicherung der Rechte von Kindern sowie die Anwendung geeigneter Verfahren der Beteiligung und der Anwendung zur Möglichkeit der Beschwerde, SGB VIII, § 45, Abs. 2, Nr. 3 und die Oberbayerische Leistungsvereinbarung für integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen.