Anmeldung für den
Montessori Integrations-Kindergarten

Zeitlicher Ablauf

Die Kindergartenanmeldung erfolgt von Januar bis März und bezieht sich auf das kommende Kindergartenjahr zum 1. September.

Eine telefonische Terminabsprache ist unerlässlich
Tel.: 089 / 7 24 05 -161

Die Anmeldung erfolgt über den Kita-Finder und persönlich durch die Erziehungsberechtigten in Begleitung des anzumeldenden Kindes.
Bitte planen Sie für das Gespräch und für die Besichtigung der Räume 30 Minuten ein.

Kinder mit Förderbedarf werden zu einem 1-stündigen Besuch unseres Kindergartens eingeladen.

Unsere Aufnahmevoraussetzungen sind folgende:

  • Das Kind muss das 3. Lebensjahr vollendet haben.

  • Die Wohnortnähe zum Kindergarten halten wir für pädagogisch sinnvoll.

  • Eine Aufnahme setzt voraus, dass unsere Räumlichkeiten, unsere Gruppengröße und die Qualifikation der MitarbeiterInnen den Bedürfnissen und dem Förderbedarf des Kindes gerecht werden.

  • Die pädagogischen Erwartungen der Eltern sollten mit unserem Konzept übereinstimmen.

  • Für die Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf (Behinderung oder drohender Behinderung) stellen die Eltern einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX i. V. m. §53 SGB XII. Jeweils im Frühjahr wird entschieden, wie viele und welche Kinder zum 1. September aufgenommen werden können.

Öffnungszeiten der Kindergruppen und Gebühren

Unser Kindergarten bietet die Buchungskategorien

4 – 5 Stunden
5 – 6 Stunden
6 – 7 Stunden
7 – 8 Stunden

in der Öffnungszeit von 7.45 Uhr – 15.45 Uhr an.

Zu den Gebühren kommen noch die Kosten für das Mittagessen.
Sie betragen momentan 3,50 pro Tag.

Zuschüsse für das Mittagessen können bei Vorlage der Voraussetzungen bei der Zentrale Gebührenstelle der LHM beantragt werden.

Seit 01.09.2019 wenden unsere Einrichtung die Münchner Förderformel an.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den KITA-Finder

Die Höhe der Besuchsgebühren beträgt für Kinder, die im Stadtgebiet München leben:

  1. Von mehr als 4 Stunden bis zu 5 Stunden 48 Euro
  2. Von mehr als 5 Stunden bis zu 6 Stunden 58 Euro
  3. Von mehr als 6 Stunden bis zu 7 Stunden 69 Euro
  4. Von mehr als 7 Stunden bis zu 8 Stunden 90 Euro

Der Freistaat Bayern übernimmt 100 % dieser Entgelt bis zu maximal 100,00 Euro

Für Gastkinder gelten folgende Gebühren:

  1. Von mehr als 4 Stunden bis zu 5 Stunden 117 Euro
  2. Von mehr als 5 Stunden bis zu 6 Stunden 142 Euro
  3. Von mehr als 6 Stunden bis zu 7 Stunden 167 Euro
  4. Von mehr als 7 Stunden bis zu 8 Stunden 192 Euro

Der Freistaat Bayern übernimmt 100 Euro