Stiftung Aktion Sonnenschein
Hilfe für das mehrfach behinderte Kind



„Vor 50 Jahren hat Professor Theodor Hellbrügge dieses Projekt
ins Leben gerufen, um Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
nach Grundsätzen von Maria Montessori zu unterrichten.
Damals war das eine Pioniertat, die mutig und mit Zuversicht gewagt wurde.
Die Entscheidung war richtig, das Experiment ist geglückt.“
DIE STIFTUNG
Seit über 50 Jahren tragen wir gemeinsam mit unseren Kindern, Jugendlichen, Freunden und Förderern dazu bei, den
Gedanken der Inklusion in die Gesellschaft zu multiplizieren und echtes Miteinander zu ermöglichen.
- Gründungsjahr 1968 als e.V., 2003 überführt in Stiftung
- Hauptamtliche Beschäftigte: 132
- Keinerlei Subventionen (durch Bund, Land, Stadt, etc.)
- Mitglied im Dt. Paritätischen Wohlfahrtsverband
- Gründungsmitglied Montessori-Landesverband Bayern
- Internes Kontrollorgan: Stiftungsrat
- Externe Stiftungsaufsicht: Regierung von Oberbayern, München
- Wirtschaftskontrolle: Unabhängiger Wirtschaftsprüfer
- Steuerliche Kontrolle: Finanzamt f. Körperschaften München
Wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, Behindertenhilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes München f. Körperschaften, StNr. 143/235/70745,
vom 07.07.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016-2018 nach § 5 Abs.1 Nr.9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 des GewStG sind wir von der Gewerbesteuer befreit.
STIFTUNGSRAT

Harald Spiegel

Ehrhard Karl

Peter Seidel

Manuela Ziegler
VORSTAND UND GESCHÄFTSFÜHRUNG

Dr. Walter Hasselkus

Ernst Schindler

Monika Jüngst

Franz Thurner

Johannes Högl
Geschäftsführer
Auszug aus der Satzung
(1) Die „Stiftung Aktion Sonnenschein – Hilfe für das mehrfach behinderte Kind“ verfolgt den Zweck, behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden möglichst umfassend zu dienen, um:
- […] vorhandene Behinderungen oder deren Auswirkun-gen durch medizinische, psychologische, therapeutische, pädagogische oder ähnliche Maßnahmen zu verringern, zu lindern oder – soweit möglich – zu beheben,
- Kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen,
- Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erlangen, um damit zur Entfaltung aller Anlagen und Befähigungen beizutragen, die Integration in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben zu fördern, insbesondere die Grundalge für die soziale und berufliche Eingliederung zu schaffen und Behinderten zu einem erfüllten Leben zu verhelfen.
(2) Der Stiftungszweck umfasst insbesondere die Hilfe oder Mitwirkung bei der Unterrichtung, Erziehung, Therapie und Förderung behinderter Kinder, Jugendlicher und Heranwachsender möglichst zusammen mit Nichtbehinderten […]
MEILENSTEINE
50 Jahre AKTION SONNENSCHEIN und das Wirken Prof. Dr. Theodor Hellbrügges